In Deutschland ist das Shisha Rauchen längst als geselliger Genuss angekommen. Da ist es kein Wunder, dass immer wieder die Frage auftaucht, ab welchem Alter der Gesetzgeber das Shisha Rauchen erlaubt. In diesem Beitrag gehen wir den richtigen Antworten auf die Spur.
Jugendliche werden in Deutschland besonderes geschützt
Was man als Minderjähriger nicht darf, regelt in Deutschland das Jugendschutzgesetz, kurz: JuSchG. Der Gesetzgeber hat sich damit ein wichtiges Ziel gesetzt. Kinder und Jugendliche sollen sicher und gesund ins Erwachsenenleben starten können. Vom Mutti-Zettel bis zum Rauchverbot; was den kleinen Bruder manchmal nervt, dient im Grunde nur zu seinem Schutz in der Öffentlichkeit. Was viele nicht wissen: Das Rauchverbot bezieht sich auch auf den Shisha Genuss. Du denkst, es ist doch „nur“ aromatisierter Dampf, den du einatmest? Auch hier sind viele giftige Stoffe enthalten.
Vom Rauchverbot betroffen sind übrigens auch die nikotinfreien Rauchvarianten. Inwieweit diese sich negativ auf den Organismus auswirken, ist in der Wissenschaft immer wieder ein aktuelles Thema. Darum sagt § 10 JuSchG ganz klar aus, dass der Verkauf von nikotinfreien und nikotinhaltigen Erzeugnissen jeglicher Art verboten ist. Du kannst dich noch erinnern, dass dein älterer Bruder im März 2016 gerade erst 16 war, als er seine erste E-Shisha gekauft hat? Auch das ist nach einem Update im JuSchG seit April 2016 nicht mehr möglich. Egal, was du legal rauchen möchtest, Kauf und Konsum sind erst ab deinem 18. Geburtstag gesetzlich erlaubt. Die Händler werden hier genauso in die Pflicht genommen wie deine Eltern.
Shisha Rauchen: Ein bisschen Vorfreude erlaubt das Gesetz
Du möchtest es irgendwie hinkriegen, dass deine eigene Shisha am Primeday zu dampfen beginnt, sobald auf der Tortenplatte nur noch die 18 abgebrannten Kerzenstummel übrig sind? Das ist keine große Herausforderung. Denn der Kauf einer Shisha mit fast allem Drum und Dran ist dir bereits als Minderjähriger erlaubt. Nur die entscheidende Kleinigkeit, die dir das Rauchen ermöglicht, kannst du erst an deinem Ehrentag kaufen. Unser Tipp: Nimm das Jugendschutzgesetz ernst, denn es wurde nicht umsonst verfasst. Wir von shishadampf.de wissen, dass die Freude mit deiner neuen Shisha umso größer ist, wenn du dann endlich den Tabak erhitzen darfst.